Die Kindertagespflege bietet ein flexibles familienähnliches, familien- und einrichtungsergänzendes Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsangebot. Sie gilt aufgrund bundesrechtlicher Regelungen neben der institutionellen Betreuung, Erziehung und Bildung in Tageseinrichtungen als gleichrangiges Angebot zur Förderung der kindlichen Entwicklung, insbesondere in den ersten Lebensjahren. Die grundsätzliche Gleichwertigkeit der Kindertagespflege zur institutionellen Kinderbetreuung wird dabei besonders hervorgehoben. Es können bis zu 5 Kinder in einer Tagespflegestelle betreut werden. Die kleine Gruppe eröffnet die Möglichkeit einer individuellen, intensiven Betreuung. Als familiennahes Angebot sichert die Kindertagespflege die besondere Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Kinder und Familien sowie das Aufwachsen in einem erweiterten Familiensystem. Dieser Lernort regt vielfältige Lern- und Bildungsprozesse an und ermöglicht Kindern eine sichere Bindung. Wie vielfältig Bildungsprozesse der Kinder auch im häuslichen Umfeld sein können, dafür kann Kindertagespflege ein öffentliches Bewusstsein schaffen. Wichtig ist, dass die Tagespflegeperson für die Nutzung der vorhandenen Lernmöglichkeiten ausreichend sensibilisiert sowie in der Lage ist, die Lerninteressen der Kinder zu beobachten, zu erkennen, aufzugreifen und zu fördern. Voraussetzungen dafür sind zahlreiche Qualitätskriterien, die erfüllt sein müssen, insbesondere bedarf es einer professionellen Vorbereitung und einer hohen persönlichen und fachlichen Qualifikation der Tagespflegeperson. (Vgl. BEP, S. 36)