Der Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen bindet alle Bildungsorte, die die Bildungsprozesse der Kinder begleiten, in der Weise ein, dass sie bei ihrer Bildungsarbeit die im Bildungs- und Erziehungsplan definierten Prinzipien berücksichtigen. In den Blick genommen werden dabei alle Bildungsorte, die Bildungsprozesse von Kindern moderieren und mitgestalten, d.h. das Elternhaus, vorschulische Kindertageseinrichtungen und Grundschulen ebenso wie Kindertagespflege, Kinderhorte, Einrichtungen der Familienbildung, Frühförder- und Erziehungsberatungsstellen, Bibliotheken, Vereine u.v.m. (Vgl. BEP, S. 34.)